Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der CUTMETALL Sales GmbH, Industriering 24, 96149 Breitengüßbach, Deutschland

Stand: 14.04.2023

§ 1 Geltungsbereich

1. Sämtliche Lieferungen und Leistungen von CUTMETALL Sales GmbH (nachfolgend, CUTMETALL) einschließlich der Angebote, Beratungen oder sonstiger Nebenleistungen, erfolgen aufgrund der nachstehenden AGB. Einkaufs- oder sonstige Geschäftsbedingungen des Kunden (im Folgenden auch: „Käufer“, „Besteller“ oder „Auftraggeber“ genannt) werden nicht anerkannt und werden auch ohne ausdrücklichen, schriftlichen Widerspruch von CUTMETALL nicht Vertragsinhalt. Selbst wenn CUTMETALL auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Einkaufs- oder sonstige Geschäftsbedingungen des Käufers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Einkaufs- oder sonstigen Geschäftsbedingungen.

2. Die AGB von CUTMETALL gelten auch für alle künftigen Lieferungen und Leistungen von CUTMETALL an den Käufer bis zur Geltung neuer AGB. Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrages gültige Fassung der AGB, die unter https://www.cutmetall.com/de/legal/agb/ abrufbar sind.

3. Von diesen AGB abweichende Regelungen gelten nur, wenn CUTMETALL ihnen ausdrücklich schriftlich oder in Textform (per E-Mail) zustimmt.

4. Die AGB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

5. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss; Vertragssprache

1. Angebote von CUTMETALL sind freibleibend. Jede Änderung erfordert eine Überprüfung des Angebotes. Die angegebenen Zahlungsbedingungen gelten vorbehaltlich einer positiven Bonitätsprüfung. Der Vertrag kommt durch einen auf der Grundlage des Angebots erteilten Auftrag des Bestellers und dessen schriftlicher Bestätigung durch CUTMETALL an den Besteller zustande. Im Zweifel gilt der Inhalt der Auftragsbestätigung.

2. Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen nebst Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, Leistungs- und sonstigen Eigenschaftsbeschreibungen sowie sonstige Informationen über Vertragsprodukte und Leistungen sind nur annähernd verbindlich. Bestimmte Eigenschaften der zu liefernden Ware gelten nur dann als zugesichert, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Eine Bezugnahme auf Normen oder vereinbarte Spezifikationen allein beinhaltet lediglich eine nähere Waren- bzw. Leistungsbezeichnung und keine Zusicherung von Eigenschaften.

3. Ergänzungen, Änderungen und mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

4. Funktions- und Formänderungen sowie Änderungen des Lieferumfangs, die jeweils eine technische Verbesserung zur Folge haben, bleiben CUTMETALL während der Lieferzeit vorbehalten.

5. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. CUTMETALL behält sich vor, für die Erstellung von Kostenvoranschlägen ein Entgelt zu verlangen.

6. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich CUTMETALL Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. CUTMETALL verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich gekennzeichnete Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.

7. Der Besteller darf keine Ware an CUTMETALL zurücksenden, es sei denn, CUTMETALL stimmt der Rücksendung ausdrücklich zu. Dies gilt nicht, soweit der Besteller rechtswirksam vom Vertrag zurücktritt oder berechtigt Nacherfüllung verlangt.

8. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung gestellte Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen lediglich zur Information. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen Text und der Übersetzung, hat der deutsche Text Vorrang.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

1. CUTMETALL berechnet die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Mehr-, Neben- und Sonderleistungen und Kosten von CUTMETALL wie z.B. Verpackung, Werks-, Prüf- und Materialzeugnisse, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und andere öffentliche Abgaben werden gesondert berechnet, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

2. CUTMETALL ist berechtigt, die Preise angemessen zu ändern, wenn zwischen Vertragsschluss und Lieferung Kostenerhöhungen oder Kostensenkungen, insbesondere aufgrund von Änderungen der Lohnkosten, Energiepreise oder Materialpreise, eintreten. CUTMETALL wird den Besteller rechtzeitig vor der Lieferung über die Preisänderung informieren. Unterlässt CUTMETALL die rechtzeitige Information, gilt der der Auftragsbestätigung zugrunde gelegte Preis.

3. Der Auftraggeber stimmt zu, dass er Rechnungen von CUTMETALL auf elektronischem Weg, insbesondere per E-Mail erhält. Der Versand der Rechnung erfolgt nach Wahl von CUTMETALL postalisch oder elektronisch. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen gelten folgende Zahlungsmodalitäten: Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen rein netto. Bei Auftragswerten über 25.000 Euro ist ein Drittel des Kaufpreises bei Auftragsbestätigung, ein Drittel bei Anzeige der Versandbereitschaft und der Rest netto (ohne Skontoabzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig, soweit in der Auftragsbestätigung keine anderweitige Regelung getroffen ist. Bei Exportgeschäften erfolgt die Lieferung gegen Vorauskasse, es sei denn es wird Zahlung durch unwiderrufliches und bestätigtes Akkreditiv vereinbart. Zahlungen haben so zu erfolgen, dass CUTMETALL am Fälligkeitstag frei über den Betrag verfügen kann.

4. Kommt der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt, wird der gesamte noch offene Kaufpreis fällig. Kommt der Besteller mit seiner Zahlung in Verzug, ist CUTMETALL berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.

5. Wenn besondere Umstände begründeten Anlass zu erheblichen Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Bestellers geben, werden alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig und CUTMETALL ist berechtigt, Lieferungen gegen Vorauskasse sowie Vorauskasse vor Fertigungsfreigabe zu verlangen. Satz 1 findet auch bei Zahlungsverzug des Bestellers aus anderen Verträgen Anwendung. Ist Teilzahlung vereinbart und bleibt der Besteller mit einem Betrag von mehr als 10% des noch offenen Kaufpreises im Rückstand, so wird der gesamte noch offene Restbetrag sofort zur Zahlung fällig.

6. Der Besteller darf Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrechte nur hinsichtlich unbestrittener, von CUTMETALL anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen geltend machen.

§ 4 Lieferung, Liefer- und Leistungszeit

1. Lieferungen erfolgen mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung ausschließlich „ab Werk“.

2. Mangels Weisung des Bestellers bestimmt und beauftragt CUTMETALL Beförderer, Beförderungsart und Beförderungsmittel auf Kosten und Gefahr des Bestellers.

3. CUTMETALL ist stets bemüht, so zügig wie möglich zu liefern. Verbindliche Liefertermine oder -fristen sind ausdrücklich zu vereinbaren. Ein von CUTMETALL genannter voraussichtlicher Liefertermin ist nicht verbindlich.

4. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.

5. Für die Einhaltung verbindlich vereinbarter Liefertermine oder -fristen gilt folgendes:

  • Soweit die Ware in den Geschäftsräumen der CUTMETALL ausgeliefert wird, ist die Besitzverschaffung an den Kunden (Besitzübergabe) maßgeblich.
  • Soweit die Ware aufgrund besonderer Vereinbarung nicht in den Geschäftsräumen der CUTMETALL ausgeliefert wird, ist der Zeitpunkt maßgeblich, an dem die Ware das beauftragte Werk oder das Lager von CUTMETALL bzw. das von CUTMETALL zur Herstellung oder Lagerung beauftragte Unternehmen verlässt.

6. Höhere Gewalt

a) Soweit CUTMETALL in Folge eines Ereignisses höherer Gewalt iSv Abs. b) an der Erfüllung bzw. rechtzeitigen Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten gegenüber dem Kunden gehindert ist (z.B. wenn ein solches Ereignis zu Betriebs- oder Verkehrsstörungen führt), wird CUTMETALL von diesen Pflichten für die Dauer des Ereignisses der höheren Gewalt befreit. Insbesondere haftet CUTMETALL dem Kunden gegenüber nicht für Schäden, die ihm infolge der Nichterfüllung oder verzögerten Erfüllung des Vertrags aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt entstehen.

b) Höhere Gewalt ist ein für CUTMETALL betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit von CUTMETALL in Kauf zu nehmen war. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Streik, Epidemien und Maßnahmen von Regierungen, Gerichten oder Behörden (unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit) wie z.B. Embargos oder Transportbeschränkungen.

c) CUTMETALL hat den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen und über die Gründe der höheren Gewalt und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses zu informieren. CUTMETALL wird sich bemühen, mit allen technisch möglichen und wirtschaftlich vertretbaren Mitteln dafür zu sorgen, dass sie ihre vertraglichen Pflichten schnellstmöglich wieder erfüllen kann.

d) Dauert die Behinderung durch ein Ereignis höherer Gewalt länger als 3 Monate an oder wird die Durchführung des Vertrages aus anderen Gründen unzumutbar, ist jede Partei berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

7. Im Falle eines von CUTMETALL zu vertretenden Lieferverzuges darf der Besteller - sofern er glaubhaft macht, dass ihm hierdurch ein Schaden entstanden ist – nach Ablauf von 2 Wochen für jede weitere vollendete Woche des Verzuges unter Ausschluss weiterer Ansprüche eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 0,2% - höchstens aber 5% - vom Wert des Teiles der Lieferung verlangen, der infolge des Verzugs nicht wie beabsichtigt genutzt werden kann. Über die vorstehend benannten Schadenersatzansprüche wegen Verzuges sind weitere Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, es sei denn

  • der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von CUTMETALL oder ihrer Erfüllungsgehilfen oder
  • es liegt eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor oder
  • es wurde ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart.

8. Soweit der Höchstbetrag des Schadenersatzes nach Ziffer 4.7 erreicht ist, darf der Besteller nach Setzung einer angemessenen Frist zur Leistung die Aufhebung des Vertrages bzgl. des verspäteten Teils erklären, wenn CUTMETALL nicht vorher erfüllt.

9. Befindet sich der Besteller mit einer wesentlichen Verpflichtung aus dem Vertragsverhältnis in Verzug, ist CUTMETALL berechtigt, die Lieferfrist um den Zeitraum des Verzuges zu verlängern.

10. Als abholbereit gemeldete Ware ist unverzüglich abzuholen. Wird die Ware nicht innerhalb von 5 Werktagen abgeholt, ist CUTMETALL berechtigt, nach eigener Wahl die Ware auf Kosten des Bestellers an diesen zu versenden oder die Ware auf Kosten des Bestellers nach billigem Ermessen einzulagern und als geliefert zu bezeichnen. Die gesetzlichen Vorschriften über den Annahmeverzug bleiben unberührt.

11. CUTMETALL ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Annahme der Teillieferung oder Teilleistung ist dem Besteller im Einzelfall unzumutbar.

§ 5 Gefahrübergang

Die Gefahr der Beschädigung und des Verlustes der Ware geht auf den Besteller wie folgt über:

  • soweit die Ware in den Geschäftsräumen der CUTMETALL ausgeliefert wird, im Zeitpunkt, in dem CUTMETALL den Besteller informiert, dass die Ware zur Abholung bereitsteht,
  • soweit die Ware nicht in den Geschäftsräumen der CUTMETALL ausgeliefert wird, im Zeitpunkt der Übergabe (auch an eine Transportperson) oder, wenn sich der Besteller im Annahmeverzug befindet, in dem Zeitpunkt, in dem CUTMETALL die Übergabe anbietet.

§ 6 Abnahme

Lieferungen sind, auch wenn sie nicht wesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet seiner Mängelrechte entgegenzunehmen. Der Besteller trägt die durch eine verspätete Abnahme entstandenen Kosten für Lagerung, Versicherung, Schutzmaßnahmen etc.

§ 7 Gewährleistung

1. CUTMETALL gewährleistet, dass die Ware frei von Sachmängeln ist. Soweit nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist, gilt als vereinbarte Beschaffenheit die in den von CUTMETALL autorisierten Produktbeschreibungen, technischen Spezifikationen und Kennzeichnungen beschriebene Beschaffenheit. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung sind weder Bestandteil einer Beschaffenheitsvereinbarung, noch bestimmen sie die vertraglich vorausgesetzte Verwendung; § 434 Abs. 3 Nr. 2b BGB gilt insoweit nicht. Technische Angaben sind nur annähernd maßgeblich.

2. Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn sie bei offensichtlichen Mängeln nicht unverzüglich schriftlich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware unter Angabe der Lieferschein- und Rechnungsnummer sowie mit einer Beschreibung des gerügten Mangels erhoben werden. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen, die Beweislast für die Verborgenheit des Mangels trägt der Besteller.

3. Sollte wider Erwarten ein Produkt von CUTMETALL Mängel aufweisen, so bestehen Mängelansprüche des Kunden nach Maßgabe des anwendbaren Rechts und dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt vorliegend 1 Jahr ab Gefahrübergang. Die Regelung des §377 HGB bleibt hiervon unberührt. Mängelansprüche des Bestellers sind zunächst auf das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) beschränkt. Erst bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Besteller berechtigt, nach seiner Wahl den Kaufpreis zu mindern oder von dem Vertrag zurückzutreten.

Der Besteller ist im Rahmen des Zumutbaren zur Mitwirkung an der Nachbesserung gegen Kostenerstattung und gem. den Anweisungen von CUTMETALL verpflichtet. Auf Verlangen wird der Besteller ausgetauschte Teile oder die Ware selbst zur Nachbesserung an CUTMETALL übersenden.

Nur in dringenden Fällen (Gefahr unverhältnismäßig großer Schäden, Gefährdung der Betriebssicherheit) darf der Besteller Mängel selbst oder durch Dritte beseitigen. Er hat CUTMETALL unverzüglich zu informieren und dessen vorherige Einwilligung einzuholen. Die Dringlichkeit ist vom Besteller nachzuweisen. Bei nur unerheblichen Mängeln ist der Besteller nur zur Minderung des Kaufpreises berechtigt (§ 440 BGB).

4. Soweit nicht in den vorgenannten Regelungen bereits geregelt, ist CUTMETALL für Vertragswidrigkeiten und Schäden – gleich aus welchen Rechtsgründen – nicht verantwortlich. Dies gilt für jegliche durch Mängel verursachte Schäden einschl. Produktionsausfall, entgangenem Gewinn oder anderen indirekten Schäden (Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind).

Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet CUTMETALL aber nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. CUTMETALL haftet jedoch in jedem Fall für grobe Fahrlässigkeit und für besonders übernommene Garantien, bei Arglist, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder, wenn nach Produkthaftungsgesetz für Körperschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

5. Abweichungen in Mengen, Maßen, Qualität, Gewichten und ähnlichem sind im Rahmen des Handelsüblichen gestattet. Gleiches gilt für die Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigende Farbabweichungen sowie leichte Verunreinigungen etwa durch Öle.

6. Instruktionen des Lieferers über die Behandlung oder Anwendung der Vertragsprodukte sind vom Besteller einzuhalten. Beachtet der Besteller diese Instruktionen nicht und entstehen hieraus Schäden, sind diese von ihm selbst zu tragen.

7. CUTMETALL ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Nichteinhaltung der von CUTMETALL zusammen mit dem Produkt ausgelieferten Montage-, Betriebs- oder Pflege- und Wartungsanleitungen oder einen für den Betrieb des Produkts ungeeigneten Aufstellungsort oder durch natürliche Abnutzung entstehen.

8. Wartungs- und Servicearbeiten dürfen zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche nur durch Techniker der CUTMETALL oder autorisierte Serviceunternehmen durchgeführt werden, es sei denn, der Besteller weist bei Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen nach, dass der betreffende Mangel nicht durch Wartungs- oder Servicearbeiten anderer verursacht wurde. CUTMETALL haftet nicht für Schäden, die durch Eingriffe Dritter entstehen.

9. Der Nachweis der pfleglichen und ordnungsgemäßen Behandlung sowie ordnungsgemäßen Lagerung der Ware obliegt dem Besteller.

§ 8 Schadensersatz

1. Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, haftet CUTMETALL auf Schadenersatz nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie in allen übrigen Fällen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Besteller vertraut hat und vertrauen durfte und deren schuldhafte Nichterfüllung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Bei lediglich einfacher Fahrlässigkeit haftet CUTMETALL in jedem Fall nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

2. Ausgeschlossen ist der Ersatz von mittelbaren Schäden, Folgeschäden und entgangenem Gewinn.

3. Von den Beschränkungen der Ziff. 8.1 und 8.2 unberührt bleiben die Haftung für Personenschäden, die Haftung für Arglist, aus einer von CUTMETALL abgegebenen Beschaffenheitsgarantie sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

4. Der Besteller stellt CUTMETALL von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Schäden frei, die diesen Dritten entstanden sind entweder aufgrund von Veränderungen am Liefergegenstand, die der Besteller oder ein Dritter nach Gefahrübergang ohne vorherige schriftliche Zustimmung von CUTMETALL vorgenommen hat, oder aufgrund der Aufstellung oder des Betriebs des Liefergegenstandes an einem von CUTMETALL wegen fehlender Eignung für einen sicheren Betrieb entweder in der Montageanleitung nicht empfohlenen oder im Einzelfall nicht freigegebenen Aufstellungsort. Gleiches gilt für nichtsachgemäße Handhabung und Verwendung des Liefergegenstandes durch den Besteller.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von CUTMETALL. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von CUTMETALL in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

2. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern unter der Voraussetzung, dass der Besteller von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt vereinbart, dass der Kunde erst mit Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen Eigentum erlangt.

3. Der Besteller unterstützt CUTMETALL bei jeglichen Maßnahmen, die nötig sind, um dessen Eigentum zu schützen. Der Besteller informiert CUTMETALL unverzüglich, wenn Gefahren für dessen Eigentum entstehen. Dies gilt insbesondere für Verfügungen Dritter oder behördliche Maßnahmen (Pfändungen, Beschlagnahme etc.).

4. CUTMETALL ist zur Zurückname der Eigentumsvorbehaltsware bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug berechtigt. Die Rücknahme gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

5. Der Besteller wird auf seine Kosten eine Versicherung für die gelieferten Waren gegen Diebstahl, Feuer und Wasserschäden sowie sonstige Risiken für die Zeit bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises abschließen.

6. Soweit der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt, wird CUTMETALL auf Verlangen Sicherheit nach seiner Wahl freigeben.

7. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware für CUTMETALL sorgfältig zu behandeln, auf eigene Kosten instand zu halten und zu reparieren, sowie in dem von einem sorgfältigen Kaufmann zu verlangenden Rahmen auf eigene Kosten gegen Abhandenkommen und Beschädigung zu versichern. Er tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hierdurch im Voraus an CUTMETALL ab. Solange und soweit der Besteller nicht in Zahlungsverzug ist, wird CUTMETALL Zahlungen des Versicherers für die Kosten bereits vorgenommener Reparaturleistungen an den Besteller auszahlen. Zahlungen des Versicherers wegen des Abhandenkommens der Vorbehaltsware wird CUTMETALL mit eventuell noch nicht erfüllten Zahlungspflichten des Bestellers verrechnen und gegebenenfalls überschießende Beträge an diesen auskehren.

8. Bei Verarbeitung oder sonstiger Umbildung der Vorbehaltsware wird der Besteller für CUTMETALL tätig, allerdings ohne CUTMETALL zu verpflichten. Wird die Vorbehaltsware mit Sachen Dritter verarbeitet, vermischt oder verbunden, erwirbt CUTMETALL Miteigentum an den Erzeugnissen im Verhältnis der jeweiligen Rechnungswerte. Wird die Vorbehaltsware mit einer Hauptsache des Bestellers verarbeitet, verbunden oder vermischt, so überträgt der Besteller bereits jetzt das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Kaufpreises zum Wert der Hauptsache auf CUTMETALL. Der jeweilige Miteigentumsanteil gilt als Vorbehaltsware im Sinne der vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen.

9. Der Besteller darf Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu den üblichen Geschäftsbedingungen veräußern, sofern er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Gleiches gilt für eine Verwendung von Vorbehaltsware in Erfüllung eines Werkvertrages. Eine Weiterveräußerung ist unzulässig, wenn der Besteller mit seinem Abnehmer ein Abtretungsverbot vereinbart. Bei Weiterveräußerung hat der Besteller den Eigentumsübergang von der vollständigen Kaufpreis- bzw. Werklohnzahlung abhängig zu machen. Zu Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder sonstigen Belastungen der Vorbehaltsware ist der Besteller nicht berechtigt.

10. Der Besteller tritt zur Sicherung des Kaufpreisanspruches von CUTMETALL sämtliche Ansprüche aus einer Weiterveräußerung im Sinne der vorstehenden Ziffer an CUTMETALL ab. Ebenfalls abgetreten sind alle Ansprüche, die dem Besteller aus Beschädigung oder Abhandenkommen der Vorbehaltsware gegenüber den jeweiligen Schädigern entstehen. Solange der Besteller seine gegenüber CUTMETALL eingegangenen vertraglichen Pflichten erfüllt und die Erfüllung dieser Pflichten nicht gefährdet ist, kann der Besteller die abgetretenen Forderungen selbst einziehen.

§ 10 Schutz- und Urheberrechte

1. Führt die bestimmungsgemäße Nutzung der gelieferten Ware zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten im Inland, wird CUTMETALL nach seiner Wahl dem Besteller das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in für den Besteller zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht (Nacherfüllung). Der Besteller ist verpflichtet,

  • CUTMETALL unverzüglich von der Geltendmachung möglicher Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen gegenüber dem Besteller und/oder seinen Abnehmern zu unterrichten,
  • CUTMETALL bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche zu unterstützen und die Durchführung der Nacherfüllungsmaßnahmen zu ermöglichen, und
  • gerichtliche Abwehrmaßnahmen nach Weisung von CUTMETALL zu ergreifen und nur nach vorheriger Zustimmung von CUTMETALL derartige Ansprüche Dritter anzuerkennen oder hierüber gerichtliche oder außergerichtliche Vergleiche zu schließen.

2. Das Recht von CUTMETALL, die Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 2 BGB zu verweigern, bleibt unberührt.

3. CUTMETALL stellt den Besteller von durch CUTMETALL unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber frei.

4. CUTMETALL haftet nicht für die Verletzung von Schutzrechten, wenn nicht mindestens ein Schutzrecht aus der Schutzrechtsfamilie, aus dem Ansprüche abgeleitet werden, entweder vom Europäischen Patentamt oder in einem der Staaten Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Österreich oder USA veröffentlicht ist. CUTMETALL haftet ferner nicht,

  • wenn die Schutzrechtsverletzung dadurch verursacht wurde, dass der Besteller den Liefergegenstand eigenmächtig geändert oder in einer nicht vertragsgemäßen Weise verwendet hat;
  • die Schutzrechtsverletzung auf einer von CUTMETALL in der gelieferten Ware umgesetzten Anweisung des Bestellers beruht.

Die vorgenannten Ansprüche des Bestellers verjähren in einem Jahr ab Gefahrübergang. Maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn der Verjährung ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Unberührt bleiben zwingende gesetzliche Verjährungsvorschriften, insbesondere für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden, für Personenschäden, für Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus einer übernommenen Garantie.

§ 11 Geheimhaltung

1. Alle von CUTMETALL stammenden geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich Merkmalen, die etwa übergebenen Gegenständen oder Software zu entnehmen sind) sind, solange und soweit sie nicht nachweislich öffentlich oder ohne Verletzung von Vertraulichkeitsverpflichtungen eines Dritten bereits dem Besteller bekannt waren oder nach Offenbarung durch CUTMETALL bekannt sind oder von CUTMETALL zur Weiterveräußerung durch den Besteller bestimmt wurden, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Bestellers oder eines Subunternehmers des Bestellers nur solchen Personen zur Verfügung gestellt werden, die sowohl ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet als auch zur Erfüllung ihrer jeweiligen betrieblichen Aufgaben auf die Kenntnis dieser Informationen angewiesen sind; sie bleiben ausschließliches Eigentum von CUTMETALL. Ohne Einverständnis von CUTMETALL dürfen solche Informationen nicht vervielfältigt oder gewerbsmäßig verwendet werden. Auf Anforderung sind alle von CUTMETALL stammenden Informationen einschließlich angefertigter Kopien und Aufzeichnungen und leihweise überlassener Gegenstände an CUTMETALL unverzüglich und vollständig herauszugeben bzw. in Absprache mit CUTMETALL zu vernichten.

2. CUTMETALL behält sich alle Rechte an den in §11 Abs.1 genannten Informationen (einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, Gebrauchsmustern, Halbleiterschutz etc.) vor.

§ 12 EU-Umsatzsteueridentifikationsnummer

Soweit der Besteller seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat, ist er zur Einhaltung der jeweils einschlägigen umsatzsteuerlichen Regelungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere die Bekanntgabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer an CUTMETALL ohne gesonderte Nachfrage. Der Besteller ist verpflichtet, auf Anfrage die notwendigen Auskünfte hinsichtlich seiner Eigenschaft als Unternehmer, hinsichtlich der Verwendung und des Transports der gelieferten Waren sowie zur Erfüllung der statistischen Meldepflicht an CUTMETALL zu erteilen. Der Besteller ist verpflichtet, jeglichen Aufwand, insbesondere Bearbeitungsgebühren, die CUTMETALL aus fehlerhaften Angaben des Bestellers zur Umsatzsteuer entstehen, zu ersetzen.

§ 13 Anzeigenmarkt

1. Unter der Rubrik „Gebrauchtteile“ bietet der Verkäufer seinen Kunden ein schwarzes Brett. Kunden können hier Gebrauchtwaren, Ersatzteile oder überschüssige Teile eigenständig an andere Kunden zum Kauf anbieten. 

2. Die Rubrik „Gebrauchtteile“ ist ein kostenfreies Angebot des Verkäufers für seine Kunden. Der Verkäufer ist berechtigt die Funktionalität der Rubrik jederzeit einzuschränken, zu ändern oder vollständig einzustellen. Ein Anspruch auf Funktionalitäten der Rubrik besteht nicht.

3. Der Verkäufer wirkt lediglich bei der Vermittlung von Verträgen zwischen Kunden mit und wird kein Vertragspartner bei Verträgen, die über Angebote der Rubrik „Gebrauchtteile“ geschlossen werden. Der Verkäufer handelt auch nicht als Vertreter des jeweiligen Anbieters oder Kunden. Die Verträge kommen ausschließlich zwischen dem, in der jeweiligen Anzeige benannten, Anbieter und dem Kunden zustande. Alle aus den Kaufverträgen resultierenden Ansprüche bestehen ausschließlich zwischen dem Anbieter und Kunden. Entsprechend können die Vertragsparteien eigene Geschäftsbedingungen vereinbaren. 

4. Kunden, die ein Angebot veröffentlichen möchten, können dieses an den Verkäufer per E-Mail an ... schicken. Der Angebotstext hat dabei die Informationen aus dem Impressum des Anbieters, insbesondere den Firmennamen sowie die vollständige Adresse und Kontaktdaten des Anbieters zu enthalten. Ferner hat der Angebotstext alle wesentlichen Merkmale der Ware und sämtliche Kennzeichnungspflichten zu enthalten. Angebotstexte dürfen über das konkrete Angebot hinaus keine Werbung enthalten. Kunden, die einen Angebotstext einreichen, stellen den Verkäufer von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund einer Verletzung der vorgenannten Pflichten oder sonstiger Rechtsverletzungen aus einem Angebotstext frei.

5. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung eines Angebotstextes. Der Verkäufer veröffentlicht Angebote nur, wenn diese das Warenangebot des Verkäufers sinnvoll ergänzen. Er behält sich das Recht vor, Angebote ganz oder teilweise zurückzuweisen.

§ 14 Allgemeine Bestimmungen, Gerichtsstand und Erfüllungsort, Datenverarbeitung

1. Änderungen, Ergänzungen und sonstige Nebenabreden zu diesen AGB oder zu geschlossenen Verträgen bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Änderung oder Aufhebung der Schriftform.

2. Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile der unwirksamen Klausel unberührt. Eine unwirksame Regelung werden die Parteien durch eine solche wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für eine Regelungslücke.

3. Der Besteller hat Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur hinsichtlich rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Forderungen.

4. Der Bestseller darf Warenzeichen, Handelsnamen und sonstige Zeichen und Schutzrechte von CUTMETALL nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung und nur im Interesse von CUTMETALL verwenden oder anmelden.

5. Der jeweilige Standort gemäß § 4 Ziff. 1 ist der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung, sowie der Zahlungsort.

6. Es gilt ausschließlich das Recht der BRD unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) vom 11.04.1980.

7. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit Vertragsverhältnissen ergeben, auf die diese AGB Anwendung finden, ist der Geschäftssitz von CUTMETALL in 96149 Breitengüßbach, Deutschland. CUTMETALL ist jedoch berechtigt, nach seiner Wahl den Besteller am Gericht seines Sitzes, seiner Niederlassung bzw. des Erfüllungsortes zu verklagen.

8. Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass CUTMETALL insbesondere personenbezogene Stammdaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO § zum Zwecke der Durchführung eines mit CUTMETALL geschlossenen Vertrags verarbeitet. Für weitere Einzelheiten wird auf die Datenschutzerklärung von CUTMETALL gem. Art. 13 DSGVO verwiesen.